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AGB

 Schlabecks Fränkischer Hof, Inhaber: Thomas Schlabeck, Ganghoferstraße 2, 91257 Pegnitz

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Zimmer

Mit guten Gründen darf im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber erwartet werden. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil einer jeden gastronomischen Leistung. Doch immer wieder wird dieses Verhältnis getrübt durch Rechtsstreitigkeiten.
In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines Zimmers sei eine Art “unverbindliche Voranfrage”, die zwar den Anbieter verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig gemacht werden können.

Um den in dieser Frage bestehendem Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen, sei nachfolgend ein kurzer, unverbindlicher Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Gästezimmer gegeben.

Der Beherbergungsvertrag

Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischttypischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende – mündliche oder schriftliche – Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Anbieter zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen.

Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat der Anbieter das vereinbarte Zimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet.

Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf “Stornierung” einer Buchung. Das bestellte und vom Anbieter bereitgehaltene Zimmer ist entsprechend § 535 Satz 2 BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Zimmer immer aus der Sicht des Gastes liegenden Gründen (wie z.B. vorzeitige Abreise, Termin entfällt, Reise Unterbrechung, Todesfälle und sonstige unvorhersehbare Dinge) nicht in Anspruch genommen wird.

Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wird oftmals unter der Bezeichnung “Stornogebühr” geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der “Stornogebühr” nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers.
Die “Stornogebühr” beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten eigenen Aufwendungen. Nicht angefallene Betriebskosten – etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche – hat sich der Hotelier gemäß § 552 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.

Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen des Hotels wie Frühstück, Strom, Wasser, Reinigung usw. wie folgt errechnet:

Stornofristen:

In den Monaten April bis September sind keine kostenfreien Stornierungen möglich.*

In den Monaten Oktober bis März gelten folgende Stufen*: 

Bis zu 8 Wochen vor Anreise sind Zimmerstornierungen kostenfrei. Es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 15,- €uro pro Zimmer fällig

Bei Absage innerhalb von 8 Wochen / 56 Tagen vor Anreise behalten wir uns vor, Stornokosten wie folgt zu berechnen:

bis 56 Tage   vor dem gebuchten Ankunftstag werden 10% (mind. 15 €uro pro Zimmer) der Übernachtungskosten fällig

bis 31 Tage   vor dem gebuchten Ankunftstag werden 30% (mind. 15 €uro p.Z.) der Übernachtungskosten fällig

bis   8 Tage   vor dem gebuchten Ankunftstag werden 80% (mind. 15 €uro p.Z.) der Übernachtungskosten fällig

ab    7 Tage   vor dem gebuchten Ankunftstag werden Stornierungen, Änderungen oder Nichtanreisen mit 100% der Übernachtungskosten verrechnet 

Vorzeitige Abreisen werden wie Stornierungen behandelt.

Der Gast haftet neben dem Besteller für den offenstehenden Betrag bis zur vollständigen Begleichung als Gesamtschuldner. 

*Sollten stornierte Zimmer ohne Verlust zusätzlich weitervermietetet werden und dem Hotel dadurch kein Ausfall entstehen berechnen wir max. 15,- €uro Bearbeitungsgebühr. 

Anreisezeiten:

Da wir nur ein kleines Haus sind, und die Rezeption nicht ganztägig besetzt ist.

Haben wir ein Zeitfenster für bestätigte Buchungen von 17. - 19.00 Uhr hinterlegt.

Andere Zeiten sind auf Absprache soweit machbar gerne möglich.

Auch können Sie auf Absprache Ihren Zimmerkarte (Schlüssel) schon ab Vormittag 11.00 Uhr abholen und Ihr Gepäck abstellen.  

Benötigen Sie das Zimmer schon vor 14.00 Uhr? Soweit möglich können diese Uhrzeiten  Aufpreispflichtig sein.  ( 30-80 % des Zimmerpreis ).

Ab 19.00 Uhr gilt die Buchung als Nichtanreise sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Gerne sind wir zur Absprache von Uhrzeiten unter +49 9241 / 80 94 93 0 erreichbar, so können wir besser planen und Sie stehen nicht vor verschlossener Türe. 

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, für Spätanreisen ab 20.00 Uhr eine Gebühr von 10,- bis 30,- €uro ( je nach Uhrzeit und Tag) zu berechnen, falls es bei uns dadurch zu zusätzlichen Aufwendungen kommt. 

Abreisezeiten: 

Das Zimmer steht Ihnen am Abreisetag bis 9.30 Uhr zur Verfügung. Spätere Abreisen sind bei Anreise abzusprechen.   

Abreisen nach 9:30 Uhr, soweit diese von unserer Seite aus möglich sind, können Aufpreispflichtig  zzgl. evtl. Mehrkosten durch Umbuchungen sein.

 

Preisgarantie :

Angegebene Preise und MwSt. sind Stand des Datums der Buchungsbestätigung.

Sie gelten bei Vorab-Banküberweisung bei Buchung bzw. bei Erhalt der Buchungsbestätigung. 

Zimmerpreise und Preise für sonstige Leistungen sind für zwei Monate (60 Tage) festgeschrieben.

Sollten nach zwei Monaten (60 Tage) der Buchungsbestätigung Preiserhöhungen auftreten, werden die dann gültigen Preise zugrunde gelegt und mit einer neuen Bestätigung bekanntgegeben.
Diese ist nach 7 Tagen für die nächsten zwei Monate lt. der dann gültigen AGB verbindlich.
Innerhalb dieser 7 Tage kann die neue Buchungsbestätigung abgelehnt und storniert werden. Vorauszahlungen werden zurückerstattet.
Die Abrechnung wird immer mit der dann gültigen MwSt. berechnet. Änderungen der MwSt. sind kein Stornierungsgrund und gehen zu Lasten des Kunden.

 

WICHTIG!:

Wir weisen darauf hin, dass in unserem Haus und entsprechend auch der Gästezimmer nicht geraucht werden darf.  Rauchen im Haus, den Zimmer, Badezimmer oder an einem Fenster dieser Zimmer und den damit verbundenen Geruchsbelästigungen und der nicht Vermietbarkeit der Gästezimmer werden mit € 500,- Reinigungs- und Sperrkosten der jeweiligen Zimmer berechnet. Zusätzlich berechnen wir Schäden und Kosten die durch Zigaretten, Rauch und Glut entstehen.  Geraucht werden darf an den ausgewiesenen Plätzen und auf den Balkonen unter der Voraussetzung, dass dabei kein Rauch in den Innenraum des Hauses durch geöffnete Fenster und Türen auch bei anderen Gästezimmern zieht.